Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen IT Service Nietzsch, Jens Nietzsch, 34439 Willebadessen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Softwarelizenzierung (SaaS), Wartung, Support und Beratung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen individuellen Angebots bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Bei SaaS-Produkten (Software as a Service) stellt der Anbieter dem Auftraggeber die vereinbarte Software über das Internet zur Nutzung bereit. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, soweit der Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Für individuelle Softwareentwicklung gilt das schriftliche Pflichtenheft als verbindliche Leistungsbeschreibung, sofern ein solches vereinbart wurde.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.

(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Materialien (Mitwirkungspflichten).

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend.

§ 5 SaaS-Leistungen und Verfügbarkeit

(1) Bei SaaS-Produkten strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(2) Der Anbieter erstellt regelmäßige Datensicherungen. Eine darüber hinausgehende Datensicherungspflicht obliegt dem Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch bekannt wird.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der gültigen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei SaaS-Produkten wird die vereinbarte Nutzungsgebühr monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) zu verlangen.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu SaaS-Leistungen nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren.

§ 7 Abnahme (Individualsoftware)

(1) Bei individueller Softwareentwicklung erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber hat die Software innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.

(3) Erfolgt keine Rüge innerhalb der Prüffrist, gilt die Software als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Software produktiv einsetzt.

§ 8 Mängelhaftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich und unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Anbieter wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Der Anbieter hat das Recht auf Nachbesserung (mindestens zwei Versuche).

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

(5) Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers oder nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände entstanden sind.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) An individuell erstellter Software räumt der Anbieter dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Bei SaaS-Produkten erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(3) Das Eigentum am Quellcode verbleibt beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Der Auftraggeber darf die Software nicht unterlizenzieren, dekompilieren oder Dritten zugänglich machen, soweit nicht gesetzlich zulässig.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei SaaS-Produkten beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung in Verzug ist.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Auftraggeber dessen Daten in einem gängigen Format für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung. Danach werden die Daten gelöscht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Mai 2026